Voraussetzungen #
- Eine Quittung muss immer ausgestellt werden, wenn wir etwas in Bar zahlen, beispielsweise bei einem Organisten
1. Quittungsblock vorbereiten
Den blauen Quittungsblock herausnehmen und die Schreibeinlage unterlegen, damit man nicht durch zu viele Seiten hindurch schreibt.

2. Daten einfügen
Nun alle nötigen Daten in den Block einfügen, darunter zählt der Zahlungsbetrag in Zahlen bei „Gesamt EUR“ und ausgeschrieben als Wort bei „EUR in Worten“, bei „von“ ist Pietät Engelsfunke einzutragen, bei „für“ ist der Grund möglichst genau einzutragen z.b. „Organist Trauerfeier XYZ“ und bei „Ort/Datum“ ist der Ort und Datum der Unterschrift einzutragen.

3. Quittung für Beisetzung einpacken
Anschließend die Quittung mit einem Stift in die Mappe zum Fahrerzettel, inklusive des Geldes geben und zur Beisetzung mitnehmen.
4. Unterschrift sammeln und Geld übergeben
Bei der Beisetzung vorher die Unterschrift sammeln und dann das Geld übergeben. Die Quittungsseite, bei durchgedruckt wird, ist dem Unterschriftgeber zu übergeben. Die Originalseite ist wieder mitzunehmen.
5. Quittung in Lex-Office hochladen
Im Büro die Sterbefallnummer auf die Quittung schreiben und anschließend die Quittung mit Lex-Office scannen und hochladen. Anschließend die Quittung in die grüne Sterbefallmappe legen und in das Notizenfeld bei „Abrechnung“ in Funeral-Cloud eintragen, dass die Quittung als Auslage angelegt werden muss.
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